Berliner Testament

Häufige Testamentsart bei Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartnern) mit Kindern ist das Berliner Testament. Wird ein solches errichtet, ist durch Auslegung festzustellen, ob die Ehegatten wollen, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird oder ob Vor- und Nacherbschaft gewollt ist.
Dieses Merkblatt erläutert zunächst das gemeinschaftliche Testament, dann das Berliner Testament und dann die Vor- und Nacherbschaft. Hierbei geht es auf das Erbrecht und dann auf die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen mit eventuellen Gestaltungsmöglichkeiten zur Abfederung der Konsequenzen ein.

Zurück