Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden fördert der Staat mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Be-schäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistun-gen und Handwerkerleistungen. Wer Putzfrau, Handwerker & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf 20 % der gezahlten Arbeitskosten von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen.

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