Steuerschuldnerschaft § 13b UStG bei Bauleistungen - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Steuerschuldnerschaft § 13b UStG bei Bauleistungen

Aufgrund der Unsicherheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bauleistungen wurde eine gesetzliche Klarstellung (Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) getroffen. Die frühere Rechtslage wird mit Wirkung ab 1.10.2014 weitgehend wieder hergestellt. – Diese Mandanten-Info stammt von den Autoren: Ingeborg Maier, Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberaterin, Schweinfurt und Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Troisdorf.

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