Datenschutzrecht 2018 - Was es für Unternehmer bedeutet
Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken. Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 uneingeschränkt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgt. Zugleich wird mit der DSGVOdas Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.