Geringwertige Wirtschaftsgüter
Bei der Berechnung des Gewinns bzw. des Überschusses werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen nicht zum sofortigen Abzug zugelassen.
Bei der Berechnung des Gewinns bzw. des Überschusses werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen nicht zum sofortigen Abzug zugelassen.