Umsatzsteuervoranmeldung

Nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Sie als Unternehmer verpflichtet, bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung der Umsatzsteuer nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln, in der Sie die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst berechnen müssen.

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