Umsatz- und Gewerbesteuer bei Heilberufen - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Umsatz- und Gewerbesteuer bei Heilberufen

Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich grundsätzlich als Freiberufler und zahlen deshalb weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer.

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