Umsatz- und Gewerbesteuer bei Heilberufen
Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich grundsätzlich als Freiberufler und zahlen deshalb weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer.
Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich grundsätzlich als Freiberufler und zahlen deshalb weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer.